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BSI-KritisV – Verbändeanhörung
 

Das Bundesministerium des Innern führte am 02.03.2016 eine Verbändeanhörung zur geplanten Rechtsverordnung zum IT-Sicherheitsgesetz (BSI-KritisV) durch. Die Verodnung bestimmt die Bedeutung der Dienstleistung und deren Versorgungsgrad für die Sektoren Energie, Informationstechnik und (sonstiger) Telekommunikation, Wasser und Ernährung. Bis Ende 2016/ Anfang 2017 werden die Maßgaben auf die Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen erweitert werden.
Durch sie sollen Betreiber an messbaren und plausiblen Kriterien überprüfen könne, ob sie in den Regelungsbereich des BSIG fallen.
Zuvor wurde ein entsprechender Referentenentwurf der BSI-KritisV an die betroffenen Verbände, Fachkreise und Betreiber versandt, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und um auf diesem Wege Kritik äußern zu können. Daraufhin gingen insgesamt 37 schriftliche Stellungnahmen ein, die dann gemeinsam mit 46 Vertretern im Rahmen der Verbändeanhörung erörtert wurden.
Gegenstand der Anhörung waren insbesondere die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand, ebenso wie die Berechnung der Schwellenwerte, die Konkretisierung von Begrifflichkeiten und der Ausschluss bzw. die Einbeziehung von Branchen.
Urheberhinweis Bild: luchunyu/shutterstock.com

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