
NIS-Richtlinie unmittelbar vor Verabschiedung
25.02.2016
Mit der europäischen Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) sollen private Betreiber von Netzwerk- und Informationssystemen in Zukunft stärker verpflichtet werden, ihre IT-Sicherheitssysteme vor IT-Angriffen zu schützen und etwaige Vorfälle bei den entsprechenden Stellen zu melden.
Die Richtlinie ist Teil der EU-Cyberstrategie und mit der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Einigung zwischen EU-Parlament und -Rat steht sie nun unmittelbar vor ihrer Verabschiedung. [Informationen zum Verfahrensstand 2013/0027/COD]
Die NIS-Richtlinie regelt zunächst die Erhöhung der Netz- und Informationssicherheit. Ferner soll sie zur Vereinheitlichung von Terminologien und zur Entwicklung von nationalen Netz- und Informationssicherheits-Strategien beitragen. Außerdem sollen gemeinsame Kooperationspläne und -netze zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gebildet werden, um so ein Frühwarnsystem einzurichten.
Ob und inwieweit das deutsche IT-Sicherheitsgesetz vom 25.07.2015 aufgrund der Richtlinine angepasst werden muss, bleibt abzuwarten.
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