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  • EU und IT-Sicherheit

NIS-Richtlinie unmittelbar vor Verabschiedung
 

25.02.2016

Mit der europäischen Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) sollen private Betreiber von Netzwerk- und Informationssystemen in Zukunft stärker verpflichtet werden, ihre IT-Sicherheitssysteme vor IT-Angriffen zu schützen und etwaige Vorfälle bei den entsprechenden Stellen zu melden.

Die Richtlinie ist Teil der EU-Cyberstrategie und mit der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Einigung zwischen EU-Parlament und -Rat steht sie nun unmittelbar vor ihrer Verabschiedung. [Informationen zum Verfahrensstand 2013/0027/COD]

Die NIS-Richtlinie regelt zunächst die Erhöhung der Netz- und Informationssicherheit. Ferner soll sie zur Vereinheitlichung von Terminologien und zur Entwicklung von nationalen Netz- und Informationssicherheits-Strategien beitragen. Außerdem sollen gemeinsame Kooperationspläne und -netze zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gebildet werden, um so ein Frühwarnsystem einzurichten.

Ob und inwieweit das deutsche IT-Sicherheitsgesetz vom 25.07.2015 aufgrund der Richtlinine angepasst werden muss, bleibt abzuwarten.

 

Urheberhinweis Bild: Botond Horvath/shutterstock.com

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