
TeleTrusT Arbeitskreis „Stand der Technik“
12.03.2016
Die mit dem Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes eingeführten Normen § 8 a Absatz 2 BSIG und § 13 Absatz 7 TMG stellen auf den „Stand der Technik“ der technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur IT-Sicherheit ab. Bei dem Stand der Technik handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar ist. Die praktische Umsetzung stellt die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Deshalb hat der TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. bereits im September 2015 einen Arbeitskreis „Stand der Technik“ eingerichtet, der an einer Handreichung zum Stand der Technik im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes arbeitet. Die Handreichung wird konkrete Hinweise und praktische Vorschläge dazu enthalten, wie die Unternehmen zu einer gesetzeskonformen Gestaltung der IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen gelangen.