
EU Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet
14.04.2016
Am 14.04.2016 hat das EU-Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angenommen.
Nach jahrelangem Ringen und einer historischen Anzahl von Änderungsanträgen ist die Datenschutz-Grundverordnung nunmehr beschlossene Sache. Nach Inkrafttreten wird sie nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren 2018 wirksam werden und dann in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen.
Die DS-GVO ändert auch die Anforderungen an den technischen Datenschutz, also die technischen und organisatorischen Maßnahmen der verantwortlichen Stellen. Unter anderem wird sie, wie dies bei dem IT-Sicherheitsgesetz der Fall ist, den Maßstab des „Standes der Technik“ gesetzlich verankern. Weitere Informationen folgen.
Zu den Informationen des EU-Parlaments.
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