
Einrichtung SPOC – Infotag des BSI
21.04.2016
Nach § 8b Absatz 5 BSIG können KRITIS-Betreiber – zusätzlich zu ihrer nach Absatz 3 einzurichtenden Kontaktstelle – mit Unternehmen, die dem gleichen Sektor angehören, eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle benennen.
Welche konkreten Anforderungen an SPOCs (Single Points of Contact) bzw. GÜAS (gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle im Rahmen des IT-SiG) gestellt werden, gibt das Gesetz nicht vor.
Fragen dazu können im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11. Mai 2016 dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn gestellt werden. Es wird berichtet, welche Erfahrungen von bereits existierenden SPOCs im UP KRITIS in den letzten Jahren gemacht wurden. Hinzukommen jeweils ein Vertreter des Sparkassen-Informationszentrums (SiZ) sowie des LKRZV des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die beide seit mehreren Jahren erfolgreich SPOCs betreiben.
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