
1. KRITIS-Verordnung in Kraft
/03.05.2016/
Die erste KRITIS-Verordnung ist seit dem 03. Mai 2016 in Kraft. Die Bundesregierung hatte am 13.04.2016 dem Erlass der von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten Ministerverordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) zugestimmt. Nun regelt die Verordnung die Maßgaben zu den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung .
Gemäß § 10 Absatz 1 des BSIG ist das Bundesministerium des Innern (BMI) zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, die festlegt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes gelten. Dabei wird auf die Bedeutung der Dienstleistungen und deren Versorgungsgrad abgestellt.
In einem zweiten Korb, der für Anfang 2017 erwarten wird, werden die weiteren Sektoren Finanzen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit geregelt.
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