eIDAS-Verordnung tritt am 01.07.2016 in Kraft
/30.06.2016/ Bislang legte die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Regelungen zu elektronischen Signaturen fest. Die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ) soll künftig für einen europaweit einheitlichen Umgang mit elektronischen Signaturen und anderen Vertrauensdiensten, wie Website-Authentifizierung und Validierungs- sowie Bewahrungsdienste sorgen und erweitert die Richtlinie von 1999. Somit werden ab dem 1. Juli 2016 Signaturen, Siegel und Zeitstempel von deutschen Vertrauensdienstanbietern in allen Mitgliedstaaten der Union akzeptiert.
Durch die Verordnung soll die sichere elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern innerhalb der Europäischen Union erleichert werden, um so zum Beispiel Dokumente einfacher elektronisch unterzeichnen zu können. Ergänzt werden die bisherigen Signaturmöglichkeiten vor allem durch elektronische Siegel, sog. Organisationszertifikate und Fernsignaturen, die dazu beitragen sollen, Identifizierungsprozesse zu erleichtern. Mithilfe eines Signaturalgorithmus berechnet der Signierende aus seinem privatem Schlüssel und einer zu zertifizierenden Nachricht eine digitale Signatur, welche anschließend durch einen Prüfalgorithmus validiert wird.