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Stellungnahme zur BSI-Empfehlung „Absicherung von Telemediendiensten nach Stand der Technik“
 

13.08.2016  //  Das BSI-Diskussionspapier hat zum Ziel, den Anbietern von Telemediendiensten einen Leitfaden an die Hand zu geben, welche Anforderungen an die technischen und organisatorischen Vorkehrungen gestellt werden, die den „Stand der Technik“ berücksichtigen müssen.

Positiv ist hervorzuheben, dass dieses Diskussionspapier den Versuch unternimmt, den im Gesetz nicht weiter ausgefüllten Begriff des „Standes der Technik“ zu umgrenzen und mit Leben auszufüllen. Zu kritisieren ist insbesondere der fehlende methodische Ansatz. Bartels schlägt vor, sich zunächst abstrakt-definitorisch zu nähern, um anschließend auf konkrete Maßnahmen oder Maßnahmenbündel einzugehen. Die vom BSI aufgelisteten „Basis-“ und „Standardmaßnahmen“ sind zwar geeignet, einen ersten Anknüpfungspunkt zu geben, stellen aber keine verlässliche Anleitung dar, derer sich die Anbieter von Telemediendiensten bedienen könnten.

Einer der Hauptkritikpunkte der Stellungnahme ist, dass im Diskussionspapier des BSI der Bereich der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des § 13 Abs. 7 TMG nicht ausgearbeitet wurde. Telemedienanbieter sind zur Anwendung der ermittelten Vorkehrungen nach dem Stand der Technik nur verpflichtet, wenn dies „technisch möglich“ und „wirtschaftlich zumutbar“ ist. Es ist eine zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen der objektive Stand der Technik aus subjektiven Gründen unterschritten werden darf. Gerade hierzu sei eine Stellungnahme des BSI aus praktischer Sicht unabdingbar.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie als Verlautbarung des TeleTrusT hier.

HK2

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