DSGVO: Die neue Datenschutzerklärung
Dass die DSGVO Änderungsbedarf an vielen mehr oder weniger lieb gewonnen Rechtinstituten wie der ADV-Vereinbarung bringt, ist mittlerweile bekannt. Die Datenschutzerklärung nach dem Telemediengesetz wird dabei leicht übersehen. Die DSGVO fordert künftig eine noch weitergehende Erklärung, und das bei jeder Datenerhebung. Die Pflicht trifft also nicht mehr nur Anbieter von Telemedien. Neu ist nun z. B. die Pflicht zur Aufklärung über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die verfolgten Interessen und die Speicherdauer. All das hat „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ zu erfolgen.
Tipp: Seitenlange Fließtexte könnten dem nicht mehr genügen. Unternehmen müssen also noch mehr Informationen in noch übersichtlicherer Form bereithalten. Kreative Lösungen sind gefragt.
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