
Nur noch 5 Monate – Sind Sie fit für die DSGVO?
Das neue Jahr steht vor Tür – und damit auch die Zeit, in der gute Vorsätze geschmiedet und dann relativ schnell wieder vergessen werden. Bei der Vorbereitung der DSGVO läuft das bisweilen ähnlich. Dem guten Vorsatz, die Umsetzung anzugehen, folgen nicht immer Taten. Anders als die unterbliebene Anmeldung im Fitnessstudio ist das im Falle der DSGVO aber bußgeldbewehrt. Immerhin, gut 5 Monate bleiben noch.
Was aber in jedem Fall schon vorliegen sollte, ist eine Road-Map, in der die einzelnen anzupassenden Punkte aufgelistet, priorisiert und mit Aufwandsschätzungen versehen werden. Vereinbarungen, die auch unter der DSGVO noch gelten, z. B. zum Outsourcing der Datenverarbeitung, sollten bereits jetzt angepasst werden. Für die neuen Betroffenenrechte genügt hingegen die Umsetzung zum Stichtag. Für Aufgaben wie die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen reserviert man sich besser einige Zeit. Werden diese Aufgaben gestemmt, klappt es dann auch noch rechtzeitig mit der datenschutzrechtlichen Bikini-Figur. (MS)
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