Muster für Datenschutzerklärungen
Im Netz gibt es inzwischen eine Vielzahl und häufig gut gemachter Muster und Generatoren, mit denen z. B. die Information über die Verwendung der Nutzerdaten auf Webseiten erstellt werden kann. Das ist oft ein guter oder kostengünstiger Start. Die dabei heraus kommenden Texte mögen rechtskonform sein oder nicht, jedenfalls sind sie meist unglaublich lang; die oben verlinkte Mustererklärung von Herrn Prof. Hoeren hat 28 Seiten. Für den datenschutzrechtlich nicht vorgebildeten Nutzer ist das harte Kost, für alle anderen auch.
Die gesetzliche Vorgabe ist eine präzise, transparente, verständliche Information in einer klaren und einfachen Sprache (Art. 12 Abs. 1). Das macht einem die DSGVO aber natürlich selbst schwer. Es gibt begrüßenswerte Initiativen für Onepager, etwa beim Bundesjustizministerium samt einem Generator von Zalando. Schade nur, dass dort die seit beinahe zwei Jahren feststehende DSGVO nicht berücksichtigt ist. Icons wie bei den Creative Commons Lizenzen werden zwar auch schon seit Jahren diskutiert. Durchgesetzt haben sie sich nicht. Was bleibt: Muster nehmen, anpassen, ePrivacy Richtlinie abwarten, zurück auf Los.
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