
FAQ: Datenschutzbeauftragte für KMU
Eine Vielzahl der kleinen und mittelständischen Unternehmen wird ab dem 25. Mai gesetzlich verpflichtet sein, Datenschutzbeauftragte (DSB) zu benennen. Doch wann ist dies wirklich notwendig? Das regeln sowohl die DSGVO als auch das neue Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist ein DSB unter anderem immer dann zu bestellen, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt oder in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind.
Achtung: die DSGVO sieht vor, dass die benannte Person die entsprechende berufliche Qualifikation, sowie das notwendige Fachwissen mitbringt, um die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen umsetzen zu können. Möglich ist allerdings auch die Beratung eines bereits bestellten, internen DSB oder die Bestellung eines externen. Beides bieten wir übrigens mit unserer HK2 Comtection GmbH für Sie an!
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Merlin Backer LL.M.
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