Auditkosten bei der Auftragsverarbeitung
Dieser Tage werden der DSGVO wegen Unmengen an Verträgen zum Datenschutz angepasst oder neu geschlossen. Meist handelt es sich dabei um Auftragsverarbeitungs-Vereinbarungen. Diese AV-Vereinbarungen müssen vorsehen, dass der Auftraggeber den Auftragsverarbeiter auditieren darf und er bei diesen „Inspektionen“ unterstützt wird. Darüber, wer die Kosten dafür trägt, schweigt die DSGVO. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz behauptet nun, eine gesonderte Entgeltpflicht für die Wahrnehmung von gesetzlichen Kontrollrechten dürfte nicht vereinbarten werden.
Das ist falsch. Eine Beschränkung der Vertragsinhaltsfreiheit hätte der Gesetzgeber konkret vornehmen müssen. Das ist weder national, noch gemeinschaftsrechtlich geschehen. Das Argument, Kosten wirkten der tatsächlichen Kontrolle entgegen, greift nicht. Unternehmen vermeiden durch klare Kostentragungsregelungen unmittelbar Streit. Und das hilft dem Datenschutz!