In Bayern ist alles anders: Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen
Die DSGVO bleibt oft unklar. Finden sich bei einem Unternehmen Daten, findet sich daher auch ein DSGVO Verstoß. Der Gängelung durch die Aufsicht ist Tür und Tor geöffnet. Daher ist die Beschwichtigung der Datenschützer, das werde alles mit Augenmaß angegangen, wenig beruhigend. Das wird nicht gelten, wenn ein Unternehmen andere Positionen als die Aufsicht vertritt.
Belastbarer erscheint da der Bayerische Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung der DSGVO durch Ministerratsbeschluss vom 5. Juni 2018: „Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen.“
Das ist zwar mit dem vorrangigen EU-Recht schwer unter einen Hut zu bringen, könnte aber die Behörde an die Kandare nehmen. Vorreiter waren hier die Österreicher.
Aufmüpfige Unternehmen sind also gut beraten, in den Alpenländern zu residieren. Den anderen bleibt nur, ihr verzweifeltes Bemühen zu dokumentieren.