
Umgang Facebook-Fanpages
Betreiber von Facebook-Fanpages sind zusammen mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich. Das hat der EuGH im Juni entschieden. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben daraufhin erklärt, dass Fanpage-Betreiber, die keinen Vertrag mit Facebook über die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung nach Art. 26 DSGVO geschlossen haben, gegen die datenschutzrechtlichen Regelungen verstoßen würden.
Facebook hat nun kürzliche eine entsprechende Vereinbarung, das sogenannte „Page Controller Addendum“, entworfen und zur Grundvoraussetzung für die Betreibung einer Fanpage gemacht. Dies Vereinbarung führt zu einer Aufteilung der datenschutzrechtlichen Pflichten, wobei Fanpage-Betreiber vor allem die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sicherzustellen, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zu benennen und Kontaktaufnahmen der Aufsichtsbehörden an Facebook weiterzuleiten haben. Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Anpassungen für Ihre Fanpage.
Merlin Backer LL.M.