HK2 Rechtsanwälte ist als IP/IT Fachkanzlei im Bereich IT-Sicherheitsrecht beratend aktiv und unterstützt deutschlandweit Unternehmen bei der Implementation von allen relevanten Prozessen zur Etablierung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden IT-Sicherheitssystems – soweit nötig in Kooperation mit technischen Dienstleistern (z.B. zur Durchführung von Pentests o.ä.).
Was wir tun
- NIS-2-Umsetzungsberatung
Planung und rechtliche Umsetzung des NIS2UmsuCG, KRITIS-Dachgesetz und künftigem Cyber Resilience Act. Für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen (sowie Betreiber kritischer Anlagen). - IT-Sicherheitsvereinbarungen
Verträge über IT-Sicherheit als Haupt-/ Nebenleistung „state of the art“. Für Resilienz, KRITIS- und Datenschutz-Konformität. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. (Begleitung von Ausschreibungen). - IT-Compliance-Check
Identifizieren und Einhalten IT-gesetzlicher Vorgaben. Legal Monitoring. Von Stichproben bis Komplett-Prüfung. Darstellung von Risiken und Entscheidungsgrundlagen (für C-Level, CISOs und Rechtsabteilungen). - IT-Vorfall-Beratung
Risikobasierte Beratung zu IT-Sicherheitsvorfällen mit/ ohne personenbezogene Daten. Prüfung und Erledigung von Meldepflichten nach BSIG, DSGVO u. a. Dokumentation und Kommunikation mit Kunden, Behörden und Tätern. - KRITIS-Lieferketten-Prüfung
Prüfen, Nachverhandeln und Durchsetzen von Anforderungen an die IT-Sicherheit gegenüber Zulieferern/ Auftraggebern. Justieren der Vertragsverhältnisse aufgrund neue IT-Sicherheitsgesetze und sich weiter ändernder Rechtslage. - KI und IT-Sicherheit
Prüfung der Rechtsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, vor allem hinsichtlich IT-Sicherheit. Bewertung von KI-gestützten Tools und Verfahren im Kunden-, Zulieferer- und Mitarbeiter-Verhältnis.